Platzordnung – Naturcamping Rügen GmbH

Herzlich willkommen auf dem Campingplatz der Naturcamping Rügen GmbH (nachfolgend „Betreiber“).

Damit sich alle Gäste wohlfühlen und ein sicherer, angenehmer und erholsamer Aufenthalt gewährleistet ist, bitten wir um Beachtung der folgenden Platzordnung.

Mit dem Betreten und der Nutzung des Campingplatzes erkennen Gäste die Regelungen dieser Platzordnung an.


1. Anmeldung und Aufenthalt

Jeder Gast ist verpflichtet, sich bei Anreise unverzüglich an der Rezeption anzumelden.

Der gebuchte Stellplatz darf ausschließlich von den angemeldeten Personen genutzt werden.

Besucher sind vor Betreten des Campingplatzes an der Rezeption anzumelden. Der Betreiber behält sich vor, hierfür eine Besuchergebühr zu erheben.

Die Rezeption ist berechtigt, einen Identitätsnachweis zu verlangen.

Haftung für Inhalte

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2. Ruhezeiten

Im Interesse aller Gäste gelten folgende Ruhezeiten:

  • Nachtruhe: 23:00 Uhr bis 07:00 Uhr

Während der Ruhezeiten sind störende Geräusche zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für:

  • Musik und Musikinstrumente
  • Fernseh- und Audiogeräte
  • laute Gespräche
  • Fahrzeugverkehr
  • Türenschlagen und ähnliche Lärmbelästigungen

Musik-, Fernseh- und Audiogeräte dürfen grundsätzlich nur in Zimmerlautstärke betrieben werden.

Der Betreiber behält sich vor, bei Veranstaltungen vorübergehend von den regulären Ruhezeiten abzuweichen, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. Die Gäste werden hierüber in geeigneter Weise informiert.


3. Fahrzeuge und Verkehr

Auf dem gesamten Campingplatz gilt Schrittgeschwindigkeit.

Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den hierfür vorgesehenen Flächen abgestellt werden.

Rettungswege, Zufahrten und Feuerwehrflächen sind jederzeit freizuhalten.

Das Befahren des Campingplatzes während der Nachtruhe ist grundsätzlich zu vermeiden und nur in Ausnahmefällen zulässig.

Das Laden von Elektrofahrzeugen ist ausschließlich an den hierfür freigegebenen Anschlüssen gestattet.


4. Stellplätze und Ordnung

Die Stellplätze sind sauber und ordentlich zu halten.

Rettungswege, Fahrwege und vorgeschriebene Sicherheitsabstände müssen jederzeit freigehalten werden.

Offenes Feuer ist nur in zugelassenen Feuerstellen oder geeigneten Grillgeräten erlaubt und nur unter Beachtung der geltenden Brandschutzvorschriften zulässig.

Beschädigungen an Einrichtungen, Gebäuden oder Anlagen des Campingplatzes sind dem Betreiber unverzüglich zu melden.


5. Sanitäranlagen

Die Sanitäranlagen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.

Kinder unter 6 Jahren dürfen die Sanitäranlagen nur unter Aufsicht einer erwachsenen Begleitperson benutzen.

Mutwillige Verunreinigungen oder Beschädigungen können dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.


6. Abwasser- und Chemietoilettenentsorgung

Die Entsorgung von Grauwasser, Chemietoiletten und Camping-WCs ist ausschließlich an den hierfür vorgesehenen Entsorgungsstationen gestattet.